Samstag, 21. Juli 2018

Eltern in die Pflicht nehmen

Die „Forscher“ und „Experten“ und auch die Rundschau schaffen es, in zwei Artikeln und einem Kommentar zum Thema Bildung keinmal, die Eltern der Kinder zu erwähnen. Unser Grundgesetz gibt jedoch in Artikel 6 die Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder an die Eltern. Während der Schulzeit teilen sich Eltern und Schule diese Arbeit und Verantwortung. Vor der Schule sind die Eltern allein dafür verantwortlich, ein schulfähiges Kind einzuschulen. Dies alles ist ebenso im Schulgesetz NRW als Schüler- und Elternpflichten festgelegt. Das ist geltendes Recht – und es bestimmt unser Bildungssystem, zu dem in Deutschland immer die Eltern gehören (Ausnahme: volljährige Schüler).

Montag, 9. Juli 2018

Endlich! - Inklusion unter Bedingungen

DÜSSELDORF. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) dreht den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in NRW zurück. „Es wird weiterhin ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen geben“, sagte Gebauer. Die noch bestehenden Förderschulen sollen wiederaufgebaut werden, auch die Eröffnung neuer Förderschulen ist wieder möglich. An Förderschulen werden ausschließlich behinderte Kinder unterrichtet. Den Gymnasien soll künftig selbst überlassen sein, inwieweit sie noch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen.