Samstag, 21. Juli 2018

Eltern in die Pflicht nehmen

Die „Forscher“ und „Experten“ und auch die Rundschau schaffen es, in zwei Artikeln und einem Kommentar zum Thema Bildung keinmal, die Eltern der Kinder zu erwähnen. Unser Grundgesetz gibt jedoch in Artikel 6 die Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder an die Eltern. Während der Schulzeit teilen sich Eltern und Schule diese Arbeit und Verantwortung. Vor der Schule sind die Eltern allein dafür verantwortlich, ein schulfähiges Kind einzuschulen. Dies alles ist ebenso im Schulgesetz NRW als Schüler- und Elternpflichten festgelegt. Das ist geltendes Recht – und es bestimmt unser Bildungssystem, zu dem in Deutschland immer die Eltern gehören (Ausnahme: volljährige Schüler).
Wer dies ignoriert, kann die Lage nicht korrekt analysieren. Er sorgt im Gegenteil für eine weitere Überforderung der Lehrer, die zu verstärktem Lehrermangel führt. Wer soll sich für einen Beruf entscheiden, in dem man gegen unsere Gesetze planmäßig überfordert wird? Wer die Bildung in Deutschland verbessern will, muss an die Eltern ran. Wenn diese ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen, muss das festgestellt und bestraft werden. Wenn Eltern dies nicht können, muss das Jugendamt eingreifen. Wer Migranten ohne Deutschkenntnisse einreisen lässt, muss wissen, dass das Jugendamt auch noch den kompletten Spracherwerb bis zur Schulfähigkeit zu leisten hat. Eine deutsche Schule darf (muss) das voraussetzen – bei Klassen mit bis zu 32 Schülern und 28 zu unterrichtenden Wochenstunden in Grundschule und Sekundarstufe I. Was kann man tun? Eine Kita-Pflicht für alle Kinder würde die Schulfähigkeit fördern. Eltern müssen kontrolliert werden. Kein Kind darf ohne Schulfähigkeit in eine Grundschulklasse. Wenn unsere Länder hier nicht gegensteuern, werden bildungsorientierte Eltern ihre Kinder zunehmend auf private Schulen schicken. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dort „wie früher“ einigermaßen störungsfrei gelernt wird – auch weil sich dort alle Eltern einig sind, welche Verantwortung sie tragen und dass sie dafür mitarbeiten müssen. Die anderen werden entweder nicht genommen oder sie müssen gehen. Die meisten privaten Schulen sind weder elitär noch teuer. Sie dürfen bloß ihre Schüler nach „Eignung und Neigung“ (Schulgesetz) aussuchen. Der Lehrermangel ist eine Folge dieser grundgesetzwidrigen Vernachlässigung der Schulreife und der fehlenden Aufsicht über das Elternhandeln. Auch bei Migranten gibt es Bildungsorientierte, die die Abschlüsse schaffen. Diesen Menschen zu helfen, ist leicht, denn sie wissen um die Bedeutung der Schulbildung. Andere brauchen Druck. Eine Vernachlässigung der Bildung ihrer Kinder dürfen sich Eltern in Deutschland nicht leisten. Diese jedoch muss erfasst und durchgesetzt werden.

Guido Bley, Berufsschullehrer

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