Dienstag, 21. Januar 2020

Bundespolizei senkt Anforderungen an Bewerber

Berlin. Zur Besetzung neu geschaffener Stellen hat die Bundespolizei laut einem Pressebericht ihre Anforderungen an Bewerber gesenkt. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppen berichten, hob die Behörde bei den Deutschtests für den mittleren Dienst die Fehlertoleranz im Diktat "geringfügig" an. Auch seien beim Fitnesstest Weitsprung und Liegestützen durch einen Pendellauf ersetzt worden. „Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zur Bundespolizei werden regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst“, teilte die Bundespolizei dem Bericht zufolge mit. Der Pendellauf ermögliche "ein zeitgemäßes Bild der physischen Leistungsfähigkeit".

Lehramts-Studentin "packt aus": Ein Job mit 168 Stunden pro Woche – mit mir nicht!

Liebe Leserinnen und Leser,

bevor Sie sich der Lektüre dieser Mischung aus "Undercover-Reportage" und Selbstbemit-leidung einer NRW-Referendarin in Bayern hingeben, noch zwei Funfacts am Rande:
  1. Bayern ist das einzige Bundesland, das keine Quereinsteiger braucht, um seinen Lehrerbedarf zu decken (in NRW dürfen sogar Bachelorstudenten, also nicht mal halbfertige Lehramtsstudenten, als Lehrer arbeiten!)
  2. Bayrische Schüler liegen bei Leistungsvergleichen der Bundesländer stets in der Spitzengruppe (NRW pendelt zwischen Mittelmaß und roter Laterne!)
Insofern sagt der erste Satz des folgenden Textes ironischer Weise eigentlich schon alles...

"Wie kann es sein, dass Sie an einem bayerischen Gymnasium unterrichten dürfen? Sie haben doch nicht einmal ein Staatsexamen!“ Das war der erste Satz, den mein Fachbetreuer sagte, als wir meine erste Unterrichtsstunde besprechen wollten. Ich könne mit meinem Master doch nicht qualifiziert sein, meinte er: Mir fehlten schließlich die pädagogischen Studienanteile! Irgendwann ging mir auf, dass der Herr Studiendirektor anscheinend nicht wusste, dass das Lehramtsstudium außerhalb Bayerns mit einem Master abschließt. Wer in Bayern Lehrer werden möchte, dort aber nicht studiert hat, steht vor einigen Hürden: Er oder sie muss sämtliche Zeugnisse anerkennen lassen und natürlich die Formulare mit der fett gedruckten Überschrift „Außerbayerischer Bewerber“ ausfüllen. Ob die Examensnote dann später heruntergerechnet wird, hat mir seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus niemand mitgeteilt; mein Betreuer indes war sich dessen sicher.