Donnerstag, 6. Februar 2014

NRW soll für Inklusion zahlen

DÜSSELDORF. Im Streit über die Kosten der Inklusion an Schulen zeichnet sich ein Erfolg der Kommunen ab. Vor dem heutigen Spitzengespräch der Kommunalen Spitzenverbände mit den Bildungsexperten der Landtagsfraktionen verwiesen Fraktionskreise auf ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm, wonach den Kommunen in den kommenden vier Jahren Mehrkosten von zusammen 100 Millionen Euro durch das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nicht-Behinderten entstehen werden.
Nach dem Konnexitätsprinzip ("wer bestellt, bezahlt") ist das Land verpflichtet, Mehrkosten für neue Aufgaben zu tragen, die über der Bagatellgrenze von 4,5 Millionen Euro liegen. Die Kommunalen Spitzenverbände hatten mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht gedroht, falls NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) daran festhalte, dass der Umbau des Schulsystems ohne zusätzliche Mittel möglich sei. Löhrmann sah bisher lediglich einen Ausbau des Angebots für behinderte Kinder und lehnte zusätzliche Mittel des Landes an die Schulträger ab. In dem Gutachten stellt Klemm aber nach Fraktionsangaben klar, dass insgesamt 70 Millionen Euro Mehrkosten für Umbauten und weitere 30 Millionen Euro Personalkosten "konnexitäts-relevant" sind. Einigung muss noch über die Frage der Übernahme von Betriebskosten erzielt werden. Das Präsidium der Kommunalen Spitzenverbände wird in der nächsten Woche über eine Verfassungsklage entscheiden. Eine zunächst gesetzte Frist bis zum 31. Januar wurde von den Kommunen verlängert.

Quelle: Kölnische Rundschau vom 06.02.2014

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen