Mittwoch, 18. Mai 2016

Schulen haben kaum Daten über Flüchtlinge

DÜSSELDORF. Der Unterricht für Zehntausende Flüchtlingskinder ist für die Schulen in Nordrhein-Westfalen noch ein Experimentierfeld mit vielen Unbekannten. Das geht aus Antworten von NRW-Schulministerin Silvia Löhrmann (Grüne) auf Anfragen der Opposition hervor, die der Düsseldorfer Landtag gestern veröffentlicht hat.
Die FDP hatte die Beschwerde eines Schulleiters zum Anlass für eine Anfrage genommen. Der Direktor eines Ratinger Gymnasiums war von einer Schulrätin aufgefordert worden, Flüchtlingskinder "im Schichtbetrieb" zu unterrichten, wenn die räumlichen Kapazitäten ansonsten für eine zweite Seiteneinsteigerklasse nicht reichten. Löhrmann erwiderte, Unterricht im Schichtbetrieb sei grundsätzlich nicht zulässig, allerdings komme eine "eng befristete Ausnahmeregelung" in Betracht, wenn das Recht auf Bildung anders nicht zu gewährleisten sei. Flüchtlingskinder unterliegen der Schulpflicht, sobald sie einer Kommune zugewiesen wurden. Die FDP-Bildungspolitikerin Yvonne Gebauer überzeugt das nicht. Offenbar heiße das Motto beim Unterricht für Flüchtlingskinder "Schichten statt Planen", kritisierte sie auf Anfrage. Unterricht im Schichtbetrieb sei "ein Armutszeugnis" für rot-grüne Schulpolitik. Solche Zustände führten unweigerlich dazu, dass die vielen freien Schulleiterposten in NRW unbesetzt blieben. Auch der Ratinger Schulleiter habe zurecht pädagogische Verantwortungslosigkeit im Umgang mit dem hochsensiblen Thema beklagt. Wie viele Schüler zum Schuljahr 2015/16 Vorbereitungs- oder Auffangklassen verlassen haben und wie sie auf die einzelnen Schulen verteilt worden sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die CDU zweifelte in einer weiteren Anfrage, ob Flüchtlingskinder unter diesen Umständen angemessen gefördert werden könnten. Generell kalkuliert die Schulministerin in diesem wie im vergangenen Jahr mit jeweils 40 000 Flüchtlingskindern in NRW-Schulen. Eine spezielle Erfassung des Flüchtlingshintergrunds von Schülern sei aber rechtlich nicht zulässig, erklärte Löhrmann. Eine Änderung der Verordnung sei weder kurzfristig möglich noch bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten geplant. Klar sei aber, dass Flüchtlingskinder, die nach bis zu zwei Jahren Unterricht in Seiteneinsteigerklassen noch Defizite in Deutsch hätten, auch in den Regelklassen weiter gefördert werden. (dpa)

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